EÜR - für Kleinunternehmer
Wer ist überhaupt Kleinunternehmer?
Grundsätzlich ist nur der Kleinunternehmer, der die Kleinunternehmerregelung beim Finanzamt beantragt hat:
In diesem Fall verzichtet das Finanzamt auf die Erhebung der Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmer wird also keine Umsatzsteuer auf Ihren Ausgangs-Rechnungen berechnet
Dies muss als Kleinunternehmer zwingend auf der Ausgangs-Rechnung angegeben werden,
wie z.B.: “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“
In diesem Fall verzichtet das Finanzamt auf die Erhebung der Umsatzsteuer
Als Kleinunternehmer wird also keine Umsatzsteuer auf Ihren Ausgangs-Rechnungen berechnet
Dies muss als Kleinunternehmer zwingend auf der Ausgangs-Rechnung angegeben werden,
wie z.B.: “Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“
Wer darf die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG beantragen?
- im vorangegangenen Kalenderjahr darf der Umsatz nicht höher als 22.000 Euro gewesen sein - bis 2019 = 17.500 Euro
- im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz voraussichtlich 50.000 Euro nicht übersteigen
In diesem Fall kann man die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG beantragen
Überschreitet man die oben angegebene Grenze, wird die Kleinunternehmer-Regelung allerdings hinfällig
Dies gilt für Gewerbetreibende ebenso wie für Freiberufler und unabhängig von der Rechtsform
Überschreitet man die oben angegebene Grenze, wird die Kleinunternehmer-Regelung allerdings hinfällig
Dies gilt für Gewerbetreibende ebenso wie für Freiberufler und unabhängig von der Rechtsform
Ermittlung des Gewinns bei KleinunternehmeR
Dies kann auf einfachste Weise ermittelt werden:
Man addiert einfach alle Einnahmen und zieht davon einfach alle Ausgaben ab
Mittlerweile gilt zur Buchführungspflicht im Kleingewerbe die standardisierte Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Von da an müssen verschiedene Kostenarten detailliert aufgeschlüsselt und je nach Kostenart summiert werden
Man addiert einfach alle Einnahmen und zieht davon einfach alle Ausgaben ab
Mittlerweile gilt zur Buchführungspflicht im Kleingewerbe die standardisierte Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Von da an müssen verschiedene Kostenarten detailliert aufgeschlüsselt und je nach Kostenart summiert werden