EÜR - für kleine und mittlere Unternehmen, Handwerker, Freiberufler
Was ist der Unterschied zwischen EÜR und Bilanzierung?
Die EÜR ist eine wesentlich einfachere Form der Gewinnermittlung
und unterscheidet sich in vielen verschiedenen Punkten von der Gewinnermittlung durch Bilanzierung.
und unterscheidet sich in vielen verschiedenen Punkten von der Gewinnermittlung durch Bilanzierung.
- EÜR
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung werden lediglich die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben gegenübergestellt.
Die Differenz ergibt den Gewinn des Unternehmens. - Bilanzierung
Komplizierter ist die Bilanzierung. Hier werden Aktiva (Anlagevermögen und Umlaufvermögen) und Passiva (Eigenkapital
und Fremdkapital) einander gegenübergestellt.
Anschließend wird eine Gewinn- und Verlustrechnung für einen bestimmten Zeitraum oder das ganze Geschäftsjahr erstellt.
Wer darf die EÜR machen? – Die Unternehmensformen
- Kleinen Gewerbetreibenden
- Freiberuflern / Selbstständigen
- Landwirtschaftlichen Betrieben
Freiberufler dürfen in jedem Fall eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen.
Gewebetreibende und landwirtschaftliche Betriebe sind an bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen gebunden.
Werden diese überschritten, besteht auch hier die Pflicht zur doppelten Buchführung.
Gewebetreibende und landwirtschaftliche Betriebe sind an bestimmte Gewinn- und Umsatzgrenzen gebunden.
Werden diese überschritten, besteht auch hier die Pflicht zur doppelten Buchführung.
Gewinn- und Umsatzgrenzen bei der EÜR
- Freiberuflern Umsatzgrenze - Keine Gewinngrenze - Keine
- Kleine Gewerbetreibende / Selbstständige Umsatzgrenze - 600.000,- €/Jahr Gewinngrenze - 60.000,- €/Jahr
- Landwirtschaftliche Betriebe Umsatzgrenze - Keine Gewinngrenze - 60.000,- €/Jahr
Diese gesetzlich festgelegten Umsatz- und Gewinngrenzen gelten als Voraussetzung für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Diese beziehen sich immer auf zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre.
Diese beziehen sich immer auf zwei aufeinanderfolgende Geschäftsjahre.
Vorteile der EÜR
- Keine Fachkenntnisse erforderlich
- Keine Inventur notwendig
- Keine Bestandskonten
- Kein Kassenbuch erforderlich
- Kostengünstiger - machbar in Eigenregie - Ersparnis der Steuerberatungskosten
- Höhere Liquidität - da z.B. Steuern erst anfallen, wenn Geld zugeflossen ist (Zu- / Abflussprinzip)
Die Gewinnermittlungsmethode EÜR ist Einfacher, Kostengünstiger und mit geringerem Zeitaufwand verbunden